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VdL-Richtlinie: Farbtoleranzen für Pulverlacke

Zur farbigen Gestaltung und Beschichtung von Fassadenelementen werden in großem Umfang Pulverlacke eingesetzt. Mit der Frage, welche Farbtoleranzen noch akzeptabel sind und wie man die Farbunterschiede möglichst klein halten kann, beschäftigt sich die VdL-Richtlinie über zulässige Farbtoleranzen für unifarbene Pulverlacke bei Architekturanwendungen.
Die jetzt überarbeitete VdL-Richtlinie 10 beschreibt die Ausführung von Vergleichsmustern, die Prüfmethoden und die zulässigen Farbtoleranzen für die Unterschiede zwischen einer Vorlage und der angelieferten Pulverlack-Charge. Da sich die Farbtoleranzen pulverbeschichteter Teile aus der Toleranz der Pulverlacke selbst und den bei der Applikation entstehenden Abweichungen zusammensetzen, gilt die VdL-Richtlinie 10 nicht für die Beurteilung von endbeschichteten Objekten und Bauteilen. Sie beschreibt lediglich die Eingangskontrolle durch Beschichtung mit Probeblechen, die unter standardisierten Laborbedingungen hergestellt werden.
Die VdL-Richtlinie 10 wurde vom Technischen Arbeitskreis der Fachgruppe Pulverlacke im Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. erarbeitet und ist elektronisch im Internet unter www.lackindustrie.de oder als 10-seitige Broschüre beim VdL, Mainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt, erhältlich.