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Verbesserung beim Meister-BAföG

Wer eine Maßnahme der beruflichen Aufstiegsfortbildung ab oder nach dem 1. August 2016 beginnt, profitiert von strukturellen Verbesserungen in der AFBG-Förderung. Mit dem Inkrafttreten der dritten Novelle des Aufstiegsfortbildungsgesetzes (AFBG) wird aus dem „Meister-BAföG“ künftig das „Aufstiegs-BAföG“. Dabei darf man sich über höhere Bedarfssätze, Zuschussanteile oder Freibeträge freuen.

Vorgesehen sind auch eine Vereinfachung der Fortbildungsdichte, eine Öffnung der AFBG-Förderung für Bachelorabsolventinnen und -absolventen, eine Reduzierung notwendiger Teilnahmenachweise sowie die Einführung eines elektronischen Antrags.

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks: „Ein großer Schritt hin zur Gleichstellung von Studium und beruflicher Bildung ist die hälftige Bezuschussung der Unterhaltsförderung für Besucher von Vollzeitlehrgängen. Das Handwerk begrüßt, dass die Förderung der Kosten des Meisterprüfungsprojekts angehoben und künftig ebenfalls bezuschusst wird.“

www.meister-bafoeg.info