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Warnwestenpflicht seit 1. Juli 2014

In jedem in Deutschland zugelassenen Kfz muss seit 1. Juli 2014 unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen mindestens eine Warnweste griffbereit mitgeführt werden. Die Weste in Rot, Gelb oder Orange muss der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Der Fahrer ist verpflichtet, die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.

Für gewerbliche Fahrzeuge ist durch die Berufsgenossenschaft für Verkehr und Transportwirtschaft das Mitführen einer Warnweste bereits vorgeschrieben. Besteht die Besetzung des Fahrzeugs regelmäßig aus Fahrer und Beifahrer, sind es sogar zwei Westen.