Zur obigen Meldung erreichte uns eine Stellungnahme der Überkinger GmbH, zu deren Veröffentlichung wir laut Pressegesetz verpflichtet sind.
Gegendarstellung
In der Mitteilung des Verlags W. Sachon vom 29.08.2019 in der Rubrik „Frisch eingeschenkt“ ist ein Beitrag über die Insolvenz der ÜBERKINGER GmbH, Bad Überkingen erschienen, in dem in Bezug auf die von mir vertretene ÜBERKINGER GmbH unrichtige Behauptungen verbreitet werden, die ich wie folgt richtig stelle:
1. Unwahr ist, dass die ÜBERKINGER GmbH Insolvenz beim Amtsgericht Göppingen angemeldet haben soll.
Wahr ist, dass ein Insolvenzverfahren der ÜBERKINGER GmbH nicht eröffnet worden ist.
2. Unwahr ist, dass die ÜBERKINGER GmbH bereits vor 2012 in finanzielle Schieflage geraten ist und im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gerettet werden konnte.
Wahr ist, dass die Mineralbrunnen Überkingen GmbH, die mit der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft bis ins Jahr 2010 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen hatte im Jahre 2012 tatsächlich Insolvenz angemeldet hat.
Die momentan bestehende ÜBERKINGER GmbH hat mit der im Jahr 2012 insolvent gewordenen Mineralbrunnen Überkingen GmbH weder gemeinsamen Gesellschafterbestand noch Geschäftsführer.
Bad Überkingen den 29.08.2019
Andreas Schönherr,
Geschäftsführer
Überkinger GmbH